Wer sich mit seinen Produkten vom Üblichen und Alltäglichen abhebt, ist seit jeher Zielscheibe von Kopierern oder unberechtigten Nutzern. Das Phänomen der Fälschung und Piraterie hat mittlerweile weltweit beunruhigende Ausmasse angenommen, und auch Schweizer Unternehmen sind immer häufiger Opfer von Nachahmern – insbesondere auf den europäischen und asiatischen Märkten. Betroffen sind dabei sowohl Grossunternehmen als auch KMU aus sämtlichen Wirtschaftszweigen.
Damit Sie selbst und nicht etwa Trittbrettfahrer von Ihren Innovationen und Kreationen profitieren, müssen Sie Ihr Geistiges Eigentum vor Nachahmung schützen und Ihre Rechte durchsetzen. Folgende Seiten geben Ihnen Auskunft über den Schutz des Geistigen Eigentums:
- Die Website des Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE) enthält Informationen zum Geistigen Eigentum
- Die Informationsplattform KMU-IGE bietet KMU spezifische Informationen zum Schutz von Geistigem Eigentum und zur Durchsetzung von Schutzrechten.
- Der China IPR SME Helpdesk und der IPR Helpdesk der EU unterstützen KMU mit Fallstudien, e-Learningmodulen, Web-Seminaren und Informationen zum Schutz des Geistigen Eigentums in China bzw. Europa.
- Folgen Sie uns auf Twitter (STOPPIRACY_CH), wo wir immer wieder auf interessante Angebote für Rechtsinhaber hinweisen.
Zur Durchsetzung von Rechten des Geistigen Eigentums stehen Produzenten und Rechtsinhabern verschiedene Möglichkeiten offen:
- In der Schweiz besteht die Möglichkeit, beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einen Antrag auf Hilfeleistung zu stellen. Mit diesem kann beantragt werden, dass das BAZG die Freigabe von Waren beim Grenzübertritt verweigert, wenn der Verdacht besteht, dass diese das Geistige Eigentum in der Schweiz verletzen. Behält das BAZG gestützt auf einen solchen Antrag Waren zurück, hat die Rechtsinhaberin bzw. der Rechtsinhaber die Möglichkeit, innert zehn Tage beim zuständigen Richter vorsorgliche Massnahmen zu erwirken. Antrag auf Hilfeleistung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit
Unternehmungen können ausserdem in der gesamten EU oder ausgewählten europäischen Ländern einen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden stellen.
Informationen der Europäischen Kommission